A: Ein ermächtigter Übersetzer ist offiziell ermächtigt, fachliche, schriftliche Dokumente zu übersetzen, die oft für offizielle Zwecke benötigt werden. Ein vereidigter Dolmetscher hingegen ist speziell vereidigt, mündliche Übersetzungen bei offiziellen Anlässen wie Gerichtsverhandlungen, vor Behörden oder Notaren bereitzustellen. Beide Arten der Zertifizierung gewährleisten, dass Übersetzungen oder Dolmetschungen offiziell anerkannt sind.

A: Deutsch, Arabisch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Türkisch, Kurdisch, Französisch, Griechisch, Spanisch, Bulgarisch, Moldawisch, Italienisch und weitere gängige Sprachen.

A: Bisher Deutsch, Arabisch auf spezielle Nachfrage kann für andere Sprachen gedolmetscht werden.

  • A: Zuerst besprechen wir Ihre spezifischen Bedürfnisse und den Umfang des Projekts. Sie erhalten dann ein Angebot. Nach Bestätigung des Auftrags beginne ich mit der Arbeit. Für Übersetzungen sorgt ein gründliches Korrekturlesen für höchste Qualität. Dolmetschungen werden sorgfältig vorbereitet, um eine Vertrautheit mit dem Thema sicherzustellen.
    ⦁ Übersetzergebühr
    ⦁ Übersetzerauslagen
    ⦁ Schreibgebühren
    ⦁ Dolmetschergebühren
    ⦁ Reisekosten und Tagegelder
    ⦁ Vergütung für unaufgeforderte Übersetzung

A: Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Art und Umfang des Projekts, Sprachkombination, Dringlichkeit und speziellen Anforderungen. Übersetzungen werden normalerweise pro Wort oder Zeile berechnet, während Dolmetscherdienste stündlich oder täglich abgerechnet werden können.

⦁ Dolmetschen: 85,00 € pro Stunde
Reisekosten werden zusätzlich berechnet (Zeit, KM).

⦁ Zeilenpreis für schriftliche Übersetzungen:
⦁ Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,80 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes, wenn der Text dem Übersetzer in editierbarer elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird (Grundhonorar).
⦁ Andernfalls beträgt das Honorar 1,95 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar).
⦁ Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls besonders erschwert, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in der Bundesrepublik Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, so beträgt das Grundhonorar 1,95 Euro und das erhöhte Honorar 2,10 Euro.
⦁ Falls erforderlich werden die Legalisierung der Übersetzungen (Apostille) gemäß der gerichtlichen Gebühren zusätzlich berechnet.
⦁ Für besonders dringende Übersetzungen biete ich einen Express-Service gegen Aufpreis an.

Ich freue mich, Ihnen ein individuelles Angebot zu unterbreiten.

A: Ich bin ein ermächtigter Übersetzer und beeidigter Dolmetscher für Arabisch/Deutsch. Ich habe jahrelange Erfahrung im Übersetzen und Dolmetschen. Ich habe in verschiedenen Institutionen gedolmetscht: Gerichte, Behörden, Ämter, Polizei und Krankenhäuser (siehe Anzahl der Projekte und Kundenbewertungen).

 

A: Sie können mich per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular auf meiner Website erreichen.
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören und mehr über Ihr Projekt zu erfahren.