⦁ Dolmetschen: 85,00 € pro Stunde
Reisekosten werden zusätzlich berechnet (Zeit, KM).
⦁ Zeilenpreis für schriftliche Übersetzungen:
⦁ Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,80 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes, wenn der Text dem Übersetzer in editierbarer elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird (Grundhonorar).
⦁ Andernfalls beträgt das Honorar 1,95 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar).
⦁ Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls besonders erschwert, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in der Bundesrepublik Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, so beträgt das Grundhonorar 1,95 Euro und das erhöhte Honorar 2,10 Euro.
⦁ Falls erforderlich werden die Legalisierung der Übersetzungen (Apostille) gemäß der gerichtlichen Gebühren zusätzlich berechnet.
⦁ Für besonders dringende Übersetzungen biete ich einen Express-Service gegen Aufpreis an.
Ich freue mich, Ihnen ein individuelles Angebot zu unterbreiten.
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